Was ist ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger (Ö.b.u.v.SV)?

Handwerkskammern bestellen und vereidigen diejenigen Handwerksmeister oder Ingenieure in einem umfangreichen Bestellungsverfahren, die persönlich geeignet sind und über besondere Fachkunde und besonderen Sachverstand in einem bestimmten Handwerksbereich verfügen. Die besonderen Eigenschaften eines ausgereiften Sachverständigen werden vor Bestellung und Vereidigung in einem mehrteiligen Prüfverfahren vor dem Fachverband nachgewiesen und jährlich fortlaufend kontrolliert. Mit dem gesetzlich geschützten Titel „Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger (Ö.b.u.v.SV)“ ist gewährleistet, dass diejenige Person überdurchschnittliches Wissen im jeweiligen Fachgebiet hat und über die Fähigkeit verfügt, Gutachten juristisch verwertbar zu erstatten.


Die Begriffe „Gutachter“ oder „Sachverständiger“ allein sind nicht geschützt und deshalb frei und vielfach verwendbar.


Der Ö.b.u.v.SV kann Meinungsverschiedenheiten zwischen Bauherren und Handwerkern aufklären und in Streitfällen vermitteln. Er kann im Vorfeld als Berater vorsorglich mitwirken.


Gerichte bestellen Ö.b.u.v.SV als Gutachter zu Rechtsstreitigkeiten. Er dient dem Richter als Helfer zur Urteilsfindung.


Die Leistung der Ö.b.u.v.SV ist nicht kostenlos. Bei Beauftragung eines Ö.b.u.v.SV wird im Regelfall Kostenvorschuss in Höhe der voraussichtlichen Kosten fällig. Die Abrechnung des Honorars erfolgt zumeist nach Stundensätzen gemäß JVEG bei Gerichtsgutachten und davon ggf. abweichend bei allen anderen privaten Leistungen.

 

Wie kann ich ein Gutachten erstellen lassen?

Kontaktieren Sie mich per E-Mail oder Telefon und stellen ihre Begutachtungsfragen. Einen schriftlichen Gutachtenauftrag (Vertrag) zur Rückbestätigung erhalten Sie dann unverzüglich.

 

Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Mit der Zusendung des Gutachtenauftrages (Vertrag) werden die voraussichtlichen Kosten (Zeitaufwand x Stundensatz) definiert. Diese sind nach üblichen Gepflogenheiten im Voraus zu überweisen.


Wie schnell kann ich mit einem Gutachten rechnen?

Je nach Umfang des Gutachtens ist mit Fertigstellung binnen 1-3 Wochen zu rechnen. Der Zeitraum wird im Gutachtenauftrag definiert.


Bei weiteren Fragen melden Sie sich einfach bei mir!